Spenderin

Spenderin

Die Spenderinnen sind junge, gesunde Frauen ohne Fruchtbarkeitsprobleme. Daher sind ihre Eier von sehr guter Qualität. Dadurch sind die Erfolgsraten der IVF mit Eizellspende deutlich höher als die bei IVF mit eigenen Eizellen.

Die Auswahl der Eizellspenderin ist ein stark kontrollierter Prozess. Alle Frauen die Eizellen spenden möchten, müssen ein Auswahlverfahren durchlaufen, ehe sie zur Spende zugelassen werden. Bei diesem Auswahlverfahren werden die Wunschspenderinnen körperlich und psychologisch untersucht.

Eizellspenderinnen müssen folgende Anforderungen erfüllen:

  • Sie müssen zwischen 18 und 35 Jahre alt sein.
  • Sie müssen sowohl körperlich als auch geistig gesund sein.
  • Sie dürfen nicht Träger von Infektionskrankeiten oder Erbkrankheiten sein. Serologische Untersuchungen, Untersuchung auf mehr als 300 Mutationen, die potenziell Erbkrankheiten hervorrufen können („Carrierscreening“) werden durchgeführt.

Neben der Überprüfung, ob diese Eigenschaften erfüllt sind, wird die zukünftige Eizellspenderin auch einer vollständigen gynäkologischen und psychologischen Untersuchung unterzogen, um sicherzustellen, dass das Fortpflanzungssystem normal funktioniert und sie über eine gute Eierstockreserve verfügt. Auch die psychologische Einstufung hilft später bei der genauen Auswahl.

Spenderin

Die Spenderinnen sind junge, gesunde Frauen ohne Fruchtbarkeitsprobleme. Daher sind ihre Eier von sehr guter Qualität. Dadurch sind die Erfolgsraten der IVF mit Eizellspende deutlich höher als die bei IVF mit eigenen Eizellen.

Die Auswahl der Eizellspenderin ist ein stark kontrollierter Prozess. Alle Frauen die Eizellen spenden möchten, müssen ein Auswahlverfahren durchlaufen, ehe sie zur Spende zugelassen werden. Bei diesem Auswahlverfahren werden die Wunschspenderinnen körperlich und psychologisch untersucht.

Eizellspenderinnen müssen folgende Anforderungen erfüllen:

  • Sie müssen zwischen 18 und 35 Jahre alt sein.
  • Sie müssen sowohl körperlich als auch geistig gesund sein.
  • Sie dürfen nicht Träger von Infektionskrankeiten oder Erbkrankheiten sein. Serologische Untersuchungen, Untersuchung auf mehr als 300 Mutationen, die potenziell Erbkrankheiten hervorrufen können („Carrierscreening“) werden durchgeführt.

Neben der Überprüfung, ob diese Eigenschaften erfüllt sind, wird die zukünftige Eizellspenderin auch einer vollständigen gynäkologischen und psychologischen Untersuchung unterzogen, um sicherzustellen, dass das Fortpflanzungssystem normal funktioniert und sie über eine gute Eierstockreserve verfügt. Auch die psychologische Einstufung hilft später bei der genauen Auswahl.

Das „Träger-Screening“, auch als „Carrier-Screening“ bekannt, ist ein medizinischer Test zur Untersuchung von Krankheiten mit rezessivem Erbgang bei zukünftigen Eltern oder bei Spendern in Fällen von Eizell- oder Samenspenden. Es gibt mehr als 1.000 monogene Erkrankungen, die rezessiv vererbt werden. Die meisten Menschen tragen zwischen 14 und 18 genetische Mutationen, die rezessiv wirken. Schätzungen zufolge wird eines von 300 Kindern aufgrund dieser Mutationen mit einer seltenen Erkrankung geboren. Das Träger-Screening dient dazu, das Risiko zu minimieren, eine oder mehrere der über 300 möglichen Erkrankungen an Nachkommen weiterzugeben.

Durch eine Blut- oder Speichelprobe lassen sich über 500 vererbte Gene identifizieren. Der Test hilft auch, die genetische Kompatibilität zwischen einer Eizellspenderin und einem Samenspender zu überprüfen, um sicherzustellen, dass die Kombination ihrer Gameten nicht zu einer rezessiven Erbkrankheit im zukünftigen Kind führt.

Gesetzliche Regelungen in Spanien zur Eizellspende

In Spanien gelten folgende Vorschriften für Eizellspenden:

  1. Anonymität: Die Identität der Eizellspenderin bleibt gesetzlich geschützt, und sowohl die Spenderin als auch die Empfängerin dürfen keine persönlichen Informationen über die jeweils andere Person erfahren. Diese Anonymität ist im spanischen Gesetz fest verankert. Die Identität der Spender kann nur in außergewöhnlichen Fällen offengelegt werden, wenn eine ernsthafte Gefahr für das Leben oder die Gesundheit des Kindes besteht.
  2. Freiwilligkeit und Unentgeltlichkeit: Die Spende wird als eine freiwillige, altruistische, kostenlose und uneigennützige Handlung definiert. Die finanzielle Entschädigung für die Eizellenspende ist als Ausgleich für körperliche Unannehmlichkeiten, Reisekosten und möglicherweise entstehende Arbeitsausfälle gedacht und sollte kein wirtschaftlicher Anreiz sein. Derzeit liegt die finanzielle Entschädigung für Eizellenspenden bei etwa 800-1000 Euro.
  3. Gesundheitliche Anforderungen: Eizellspenderinnen müssen körperlich und psychisch gesund sein. Sie durchlaufen strenge medizinische Untersuchungen, einschließlich genetischer Tests und psychologischer Bewertungen, um sicherzustellen, dass keine übertragbaren Krankheiten oder genetischen Anomalien vorliegen.
  4. Alter: Spenderinnen müssen zwischen 18 und 35 Jahre alt sein, da dies als das optimale Alter für eine gesunde Eizellspende gilt.
  5. Maximale Anzahl von Nachkommen: Eine Eizellspenderin darf gemäß den spanischen Vorschriften maximal sechs genetische Nachkommen haben. Dies soll die Wahrscheinlichkeit von genetischen Verwandtschaftsbeziehungen in der gleichen Region minimieren.
  6. Rechtliche Aspekte: Die Eizellspende unterliegt dem Gesetz über assistierte Reproduktion (Gesetz 14/2006). Die Spenderin hat keine elterlichen Rechte oder Pflichten gegenüber dem Kind, das aus der Spende hervorgeht.
  7. In Spanien wird die Mutterschaft durch die Frau festgelegt, die das Kind zur Welt bringt, und im Zivilregister werden keine Angaben gemacht, die auf die genetische Herkunft hinweisen könnten.

Nationalitäten der Spenderinnen

In Katalonien, wie auch im restlichen Spanien, gibt es keine spezifischen gesetzlichen Vorgaben hinsichtlich der Nationalität von Eizellspenderinnen. Die meisten Eizellspenderinnen kommen jedoch aus einer Mischung verschiedener Nationalitäten, was durch Spaniens Rolle als internationales Zentrum für Fruchtbarkeitsbehandlungen begünstigt wird.

Häufigste Nationalitäten der Eizellspenderinnen in Katalonien:

  1. Spanierinnen: Der Großteil der Eizellspenderinnen stammt aus Spanien selbst. Dies umfasst Frauen aus verschiedenen Regionen des Landes, einschließlich Katalonien. Katalaninnen sind oft auch blonde Frauen mit blauen/ grauen/ grünen Augen.
  2. Lateinamerikanerinnen: Aufgrund kultureller und sprachlicher Nähe sind viele Spenderinnen in Spanien lateinamerikanischer Herkunft. Frauen aus Ländern wie Kolumbien, Venezuela, Argentinien, Ecuador und Peru machen einen größeren Teil der Spenderpopulation aus.
  3. Osteuropäerinnen: Viele Eizellspenderinnen in Katalonien stammen aus osteuropäischen Ländern, wie Rumänien, Polen, Russland oder der Ukraine. 
  4. Frauen aus anderen europäischen Ländern: In einigen Fällen spenden auch Frauen aus anderen europäischen Ländern, wie Frankreich, Italien oder Großbritannien, ihre Eizellen. Diese Gruppe ist jedoch tendenziell kleiner.

Der Phänotyp der Menschen in Katalonien, wie in anderen Regionen der Welt, ist variabel und von der genetischen Vielfalt der Bevölkerung beeinflusst. Allgemein lässt sich jedoch sagen, dass viele Katalanen aufgrund der geografischen Lage und der Geschichte der Region typische mediterrane Merkmale aufweisen. Dazu gehören:

  1. Hautfarbe: Von hell bis olivfarben, oft etwas dunkler als im nördlichen Europa.
  2. Haarfarbe: Meist braun bis dunkelbraun, aber auch schwarze und hellere Haarfarben wie blond kommen vor.
  3. Augenfarbe: Braun ist verbreitet, aber auch grüne, graue und blaue Augen sind nicht selten.
  4. Körperbau: Tendenziell mittelgroß, mit durchschnittlich kräftigem bis schlankem Körperbau, wobei es keine strikten Regeln gibt.
  5. Gesichtszüge: Mediterrane Gesichtszüge mit markanteren Wangenknochen und einer allgemein harmonischen Gesichtsstruktur sind verbreitet, aber auch nördlichere Einflüsse sind erkennbar.

Da Katalonien durch Migrationen und verschiedene kulturelle Einflüsse geprägt wurde, gibt es eine große Bandbreite an Erscheinungsformen, was eine eindeutige Beschreibung des Phänotyps erschwert.

  • Migration und Arbeitsmöglichkeiten: Katalonien, insbesondere Barcelona, zieht eine Vielzahl von Migrantinnen aus Lateinamerika, Osteuropa und anderen Teilen der Welt an, die in Spanien leben und arbeiten.
  • Entschädigung: Obwohl die Eizellspende in Spanien gesetzlich als unentgeltlich gilt, erhalten Spenderinnen eine Entschädigung für ihre Unannehmlichkeiten und Aufwendungen. Dies ist für viele Frauen, insbesondere Migrantinnen, ein Anreiz.
  • Medizinische Versorgung und Betreuung: Spanien bietet eine der besten medizinischen Infrastrukturen für assistierte Reproduktion, was auch ausländische Spenderinnen anzieht, die sich der medizinischen Betreuung unterziehen.

Nach Aufnahme der Spenderin ins Eizellspendeprogramm, kann im nächsten Zyklus mit der hormonellen Behandlung begonnen werden. Ziel ist es, ohne Gefährdung der Eizellspenderin, 10-15 reife Eizellen zu gewinnen.

  1. Stimulation der Eierstöcke

Die Spenderin erhält über etwa 10 Tage FSH Spritzen (FSH= Follikel Stimulierendes Hormon), die eine kontrollierte Stimulation der Eierstöcke bewirken. Dadurch reifen mehr Eizellen als bei einem normalen Menstruationszyklus heran. Während dieser Zeit werden regelmäßige Ultraschalluntersuchungen und Bluttests durchgeführt, um das Wachstum der Eibläschen (Follikel), die die die Eizellen enthalten, zu überwachen.

  1. Auslösen des Eisprungs

Wenn die Follikel die erforderliche Größe erreicht haben, wird der Eisprung mit einer speziellen Hormoninjektion (HCG oder GnRh-Agonisten) ausgelöst. Diese Injektion wird in der Regel 36 Stunden vor der Eizellentnahme gegeben, um den idealen Zeitpunkt für die Reifung der Eizellen und damit ihrer Entnahme zu bestimmen.

  1. Eizellentnahme (Punktion)

Die Eizellentnahme erfolgt ambulant und meist in einer Kurznarkose. Dabei wird eine dünne Nadel durch die Vaginalwand eingeführt, um die Follikel in den Eierstöcken zu punktieren und die reifen Eizellen zu entnehmen. Der Eingriff dauert etwa 15 bis 20 Minuten..

Es wird vor dem Behandlungsstart entschieden, ob die frischen Eizellen gleich befruchtet werden (mit Partnerspermien oder Spendersamen ) oder ob sie eingefroren (vitrifiziert) werden. Diese können dann in einer Eizellbank gelagert werden.

  1. Erholungsphase

Nach der Eizellentnahme verbleibt die Spenderin für 1-2 Stunden unter ärztlicher Beobachtung, bevor sie nach Hause gehen kann. Es wird Ihr empfohlen, sich am Tag des Eingriffs auszuruhen, aber in den meisten Fällen können die Spenderinnen schon am nächsten Tag zu ihren normalen Aktivitäten zurückkehren.

  1. Nachuntersuchung

Eine Nachuntersuchung erfolgt einige Tage nach der Eizellentnahme, um sicherzustellen, dass die Spenderin sich gut erholt hat und keine Komplikationen aufgetreten sind. Gelegentlich können leichte Nebenwirkungen wie Bauchschmerzen oder ein Völlegefühl auftreten, aber ernsthafte Komplikationen sind selten.

In Spanien erfolgt die Auswahl von Eizellspenderinnen für die Empfängerin unter strikter Berücksichtigung von rechtlichen, medizinischen und ethischen Vorgaben. Hier ist der Auswahlprozess im Detail:

  1. Phänotypische Übereinstimmung

Ihr Arzt/ Ärztin oder eine speziell dafür beauftragte Expertengruppe wählt die Spenderin so aus, dass sie möglichst große äußerliche Ähnlichkeit mit der Empfängerin aufweist. Diese Auswahl basiert auf phänotypischen Kriterien wie:

  • Gesichtsform
  • Hautfarbe
  • Haarfarbe und -struktur
  • Augenfarbe
  • Körpergröße und -bau
  • Ethnische Zugehörigkeit

Das Ziel ist es, dass das zukünftige Kind in sein familiäres Umfeld passt und äußerlich ähnlich wie die Eltern aussieht.

Manche Kliniken setzen Computersysteme zum Gesichtsvergleich ein, um aus einer größeren Zahl von Spenderinnen eine Vorauswahl zu treffen.

Wichtig für die Auswahl der Spenderin ist die medizinische und genetische Kompatibilität mit der Empfängerin. Hierbei wird folgendes berücksichtigt:

  • Blutgruppe und Rh-Faktor: Um die Wahrscheinlichkeit zu minimieren, dass das Kind eine inkompatible Blutgruppe oder Rh-Faktor hat, was potenzielle Risiken für die Schwangerschaft verringert.
  • Genetische Tests: Eizellspenderinnen werden auf hunderte genetische Störungen untersucht, um das Risiko zu minimieren, dass genetische Erkrankungen auf das Kind übertragen werden. Der Test stellt sicher, dass die Spenderin keine genetischen Mutationen hat, die zusammen mit denen des Samenspenders oder des Partners der Empfängerin zu Krankheiten führen könnten.

Das „Träger-Screening“, auch als „Carrier-Screening“ bekannt, ist ein medizinischer Test zur Untersuchung von Krankheiten mit rezessivem Erbgang bei zukünftigen Eltern oder bei Spendern in Fällen von Eizell- oder Samenspenden. Es gibt mehr als 1.000 monogene Erkrankungen, die rezessiv vererbt werden. Die meisten Menschen tragen zwischen 14 und 18 genetische Mutationen, die rezessiv wirken. Schätzungen zufolge wird eines von 300 Kindern aufgrund dieser Mutationen mit einer seltenen Erkrankung geboren. Das Träger-Screening dient dazu, das Risiko zu minimieren, eine oder mehrere der über 300 möglichen Erkrankungen an Nachkommen weiterzugeben.

Durch eine Blut- oder Speichelprobe lassen sich über 500 vererbte Gene identifizieren. Der Test hilft auch, die genetische Kompatibilität zwischen einer Eizellspenderin und einem Samenspender zu überprüfen, um sicherzustellen, dass die Kombination ihrer Gameten nicht zu einer rezessiven Erbkrankheit im zukünftigen Kind führt.

Gesetzliche Regelungen in Spanien zur Eizellspende

In Spanien gelten folgende Vorschriften für Eizellspenden:

  1. Anonymität: Die Identität der Eizellspenderin bleibt gesetzlich geschützt, und sowohl die Spenderin als auch die Empfängerin dürfen keine persönlichen Informationen über die jeweils andere Person erfahren. Diese Anonymität ist im spanischen Gesetz fest verankert. Die Identität der Spender kann nur in außergewöhnlichen Fällen offengelegt werden, wenn eine ernsthafte Gefahr für das Leben oder die Gesundheit des Kindes besteht.
  2. Freiwilligkeit und Unentgeltlichkeit: Die Spende wird als eine freiwillige, altruistische, kostenlose und uneigennützige Handlung definiert. Die finanzielle Entschädigung für die Eizellenspende ist als Ausgleich für körperliche Unannehmlichkeiten, Reisekosten und möglicherweise entstehende Arbeitsausfälle gedacht und sollte kein wirtschaftlicher Anreiz sein. Derzeit liegt die finanzielle Entschädigung für Eizellenspenden bei etwa 800-1000 Euro.
  3. Gesundheitliche Anforderungen: Eizellspenderinnen müssen körperlich und psychisch gesund sein. Sie durchlaufen strenge medizinische Untersuchungen, einschließlich genetischer Tests und psychologischer Bewertungen, um sicherzustellen, dass keine übertragbaren Krankheiten oder genetischen Anomalien vorliegen.
  4. Alter: Spenderinnen müssen zwischen 18 und 35 Jahre alt sein, da dies als das optimale Alter für eine gesunde Eizellspende gilt.
  5. Maximale Anzahl von Nachkommen: Eine Eizellspenderin darf gemäß den spanischen Vorschriften maximal sechs genetische Nachkommen haben. Dies soll die Wahrscheinlichkeit von genetischen Verwandtschaftsbeziehungen in der gleichen Region minimieren.
  6. Rechtliche Aspekte: Die Eizellspende unterliegt dem Gesetz über assistierte Reproduktion (Gesetz 14/2006). Die Spenderin hat keine elterlichen Rechte oder Pflichten gegenüber dem Kind, das aus der Spende hervorgeht.
  7. In Spanien wird die Mutterschaft durch die Frau festgelegt, die das Kind zur Welt bringt, und im Zivilregister werden keine Angaben gemacht, die auf die genetische Herkunft hinweisen könnten.

Nationalitäten der Spenderinnen

In Katalonien, wie auch im restlichen Spanien, gibt es keine spezifischen gesetzlichen Vorgaben hinsichtlich der Nationalität von Eizellspenderinnen. Die meisten Eizellspenderinnen kommen jedoch aus einer Mischung verschiedener Nationalitäten, was durch Spaniens Rolle als internationales Zentrum für Fruchtbarkeitsbehandlungen begünstigt wird.

Häufigste Nationalitäten der Eizellspenderinnen in Katalonien:

  1. Spanierinnen: Der Großteil der Eizellspenderinnen stammt aus Spanien selbst. Dies umfasst Frauen aus verschiedenen Regionen des Landes, einschließlich Katalonien. Katalaninnen sind oft auch blonde Frauen mit blauen/ grauen/ grünen Augen.
  2. Lateinamerikanerinnen: Aufgrund kultureller und sprachlicher Nähe sind viele Spenderinnen in Spanien lateinamerikanischer Herkunft. Frauen aus Ländern wie Kolumbien, Venezuela, Argentinien, Ecuador und Peru machen einen größeren Teil der Spenderpopulation aus.
  3. Osteuropäerinnen: Viele Eizellspenderinnen in Katalonien stammen aus osteuropäischen Ländern, wie Rumänien, Polen, Russland oder der Ukraine. 
  4. Frauen aus anderen europäischen Ländern: In einigen Fällen spenden auch Frauen aus anderen europäischen Ländern, wie Frankreich, Italien oder Großbritannien, ihre Eizellen. Diese Gruppe ist jedoch tendenziell kleiner.

Der Phänotyp der Menschen in Katalonien, wie in anderen Regionen der Welt, ist variabel und von der genetischen Vielfalt der Bevölkerung beeinflusst. Allgemein lässt sich jedoch sagen, dass viele Katalanen aufgrund der geografischen Lage und der Geschichte der Region typische mediterrane Merkmale aufweisen. Dazu gehören:

  1. Hautfarbe: Von hell bis olivfarben, oft etwas dunkler als im nördlichen Europa.
  2. Haarfarbe: Meist braun bis dunkelbraun, aber auch schwarze und hellere Haarfarben wie blond kommen vor.
  3. Augenfarbe: Braun ist verbreitet, aber auch grüne, graue und blaue Augen sind nicht selten.
  4. Körperbau: Tendenziell mittelgroß, mit durchschnittlich kräftigem bis schlankem Körperbau, wobei es keine strikten Regeln gibt.
  5. Gesichtszüge: Mediterrane Gesichtszüge mit markanteren Wangenknochen und einer allgemein harmonischen Gesichtsstruktur sind verbreitet, aber auch nördlichere Einflüsse sind erkennbar.

Da Katalonien durch Migrationen und verschiedene kulturelle Einflüsse geprägt wurde, gibt es eine große Bandbreite an Erscheinungsformen, was eine eindeutige Beschreibung des Phänotyps erschwert.

  • Migration und Arbeitsmöglichkeiten: Katalonien, insbesondere Barcelona, zieht eine Vielzahl von Migrantinnen aus Lateinamerika, Osteuropa und anderen Teilen der Welt an, die in Spanien leben und arbeiten.
  • Entschädigung: Obwohl die Eizellspende in Spanien gesetzlich als unentgeltlich gilt, erhalten Spenderinnen eine Entschädigung für ihre Unannehmlichkeiten und Aufwendungen. Dies ist für viele Frauen, insbesondere Migrantinnen, ein Anreiz.
  • Medizinische Versorgung und Betreuung: Spanien bietet eine der besten medizinischen Infrastrukturen für assistierte Reproduktion, was auch ausländische Spenderinnen anzieht, die sich der medizinischen Betreuung unterziehen.

Nach Aufnahme der Spenderin ins Eizellspendeprogramm, kann im nächsten Zyklus mit der hormonellen Behandlung begonnen werden. Ziel ist es, ohne Gefährdung der Eizellspenderin, 10-15 reife Eizellen zu gewinnen.

  1. Stimulation der Eierstöcke

Die Spenderin erhält über etwa 10 Tage FSH Spritzen (FSH= Follikel Stimulierendes Hormon), die eine kontrollierte Stimulation der Eierstöcke bewirken. Dadurch reifen mehr Eizellen als bei einem normalen Menstruationszyklus heran. Während dieser Zeit werden regelmäßige Ultraschalluntersuchungen und Bluttests durchgeführt, um das Wachstum der Eibläschen (Follikel), die die die Eizellen enthalten, zu überwachen.

  1. Auslösen des Eisprungs

Wenn die Follikel die erforderliche Größe erreicht haben, wird der Eisprung mit einer speziellen Hormoninjektion (HCG oder GnRh-Agonisten) ausgelöst. Diese Injektion wird in der Regel 36 Stunden vor der Eizellentnahme gegeben, um den idealen Zeitpunkt für die Reifung der Eizellen und damit ihrer Entnahme zu bestimmen.

  1. Eizellentnahme (Punktion)

Die Eizellentnahme erfolgt ambulant und meist in einer Kurznarkose. Dabei wird eine dünne Nadel durch die Vaginalwand eingeführt, um die Follikel in den Eierstöcken zu punktieren und die reifen Eizellen zu entnehmen. Der Eingriff dauert etwa 15 bis 20 Minuten..

Es wird vor dem Behandlungsstart entschieden, ob die frischen Eizellen gleich befruchtet werden (mit Partnerspermien oder Spendersamen ) oder ob sie eingefroren (vitrifiziert) werden. Diese können dann in einer Eizellbank gelagert werden.

  1. Erholungsphase

Nach der Eizellentnahme verbleibt die Spenderin für 1-2 Stunden unter ärztlicher Beobachtung, bevor sie nach Hause gehen kann. Es wird Ihr empfohlen, sich am Tag des Eingriffs auszuruhen, aber in den meisten Fällen können die Spenderinnen schon am nächsten Tag zu ihren normalen Aktivitäten zurückkehren.

  1. Nachuntersuchung

Eine Nachuntersuchung erfolgt einige Tage nach der Eizellentnahme, um sicherzustellen, dass die Spenderin sich gut erholt hat und keine Komplikationen aufgetreten sind. Gelegentlich können leichte Nebenwirkungen wie Bauchschmerzen oder ein Völlegefühl auftreten, aber ernsthafte Komplikationen sind selten.

In Spanien erfolgt die Auswahl von Eizellspenderinnen für die Empfängerin unter strikter Berücksichtigung von rechtlichen, medizinischen und ethischen Vorgaben. Hier ist der Auswahlprozess im Detail:

  1. Phänotypische Übereinstimmung

Ihr Arzt/ Ärztin oder eine speziell dafür beauftragte Expertengruppe wählt die Spenderin so aus, dass sie möglichst große äußerliche Ähnlichkeit mit der Empfängerin aufweist. Diese Auswahl basiert auf phänotypischen Kriterien wie:

  • Gesichtsform
  • Hautfarbe
  • Haarfarbe und -struktur
  • Augenfarbe
  • Körpergröße und -bau
  • Ethnische Zugehörigkeit

Das Ziel ist es, dass das zukünftige Kind in sein familiäres Umfeld passt und äußerlich ähnlich wie die Eltern aussieht.

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  • Blutgruppe und Rh-Faktor: Um die Wahrscheinlichkeit zu minimieren, dass das Kind eine inkompatible Blutgruppe oder Rh-Faktor hat, was potenzielle Risiken für die Schwangerschaft verringert.
  • Genetische Tests: Eizellspenderinnen werden auf hunderte genetische Störungen untersucht, um das Risiko zu minimieren, dass genetische Erkrankungen auf das Kind übertragen werden. Der Test stellt sicher, dass die Spenderin keine genetischen Mutationen hat, die zusammen mit denen des Samenspenders oder des Partners der Empfängerin zu Krankheiten führen könnten.

©Dr. David Peet 2024 / Barcelona · España

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Letzte Aktualisierung: 20. Dezember 2024

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7. Ihre Rechte gemäß der DSGVO Sie haben in Bezug auf Ihre personenbezogenen Daten eine Reihe von Rechten, die Sie jederzeit ausüben können:

- Auskunftsrecht: Sie können Auskunft über die personenbezogenen Daten verlangen, die wir über Sie gespeichert haben. - Recht auf Berichtigung: Sie können unrichtige oder unvollständige personenbezogene Daten berichtigen. - Recht auf Löschung: Sie können die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen, wenn diese für die Zwecke, für die sie erhoben wurden, nicht mehr erforderlich sind. - Recht auf Datenübertragbarkeit: Sie können Ihre personenbezogenen Daten in einem strukturierten Format erhalten und an einen anderen Datenverantwortlichen übermitteln. - *Widerspruchsrecht: Sie können der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten unter bestimmten Umständen (z. B. für Direktmarketingzwecke) widersprechen. - Recht auf Einschränkung der Verarbeitung: Sie können in bestimmten Situationen die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen.

Wenn Sie eines dieser Rechte ausüben möchten, können Sie uns wie folgt kontaktieren:

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Letzte Aktualisierung: 20. Dezember 2024

Datenschutzerklärung

Verantwortlicher für die Verarbeitung personenbezogener Daten Dr. David J. Peet Professionelle Mitgliedschaften - Ärztekammer Berlin - Ärztekammer Barcelona Steuernummer: 034/468/52982 Kontakt-E-Mail: dr-peet.com Website: https://drdavidpeet.com

Der Schutz Ihrer Privatsphäre ist uns sehr wichtig. In dieser Datenschutzerklärung informieren wir Sie über den Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union.

1. Welche personenbezogenen Daten erheben wir? Wir erfassen die folgenden Arten personenbezogener Daten, wenn Sie mit unserer Website interagieren:

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3. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt im Einklang mit der DSGVO auf folgenden Rechtsgrundlagen:

- Einwilligung: Wenn Sie uns Ihre ausdrückliche Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erteilen (z. B. beim Abonnieren eines Newsletters). - *Ausführung eines Vertrags: Zur Verwaltung der von Ihnen angeforderten Dienste oder Kommunikation. - Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen: In Übereinstimmung mit den örtlichen Gesetzen und Vorschriften.

4. An wen geben wir Ihre personenbezogenen Daten weiter? Wir geben Ihre personenbezogenen Daten nicht an Dritte weiter, außer in den folgenden Fällen:

- Einhaltung gesetzlicher Vorschriften: Wenn gesetzliche Bestimmungen, Aufsichtsbehörden oder zuständige Behörden dies erfordern, können wir Ihre personenbezogenen Daten weitergeben, um unseren gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen.

5. Wie schützen wir Ihre personenbezogenen Daten? Wir ergreifen geeignete technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen, um Ihre personenbezogenen Daten vor unbefugtem Zugriff, Änderung, Offenlegung oder Zerstörung zu schützen. Allerdings ist keine Datenübertragung über das Internet oder Speichersystem zu 100 % sicher, sodass wir keine absolute Sicherheit garantieren können.

6. Wie lange bewahren wir Ihre personenbezogenen Daten auf? Wir bewahren Ihre personenbezogenen Daten so lange auf, wie es zur Erfüllung der Zwecke, für die sie erhoben wurden, zur Erfüllung unserer gesetzlichen Verpflichtungen und zur Beilegung etwaiger Streitigkeiten erforderlich ist. Anschließend löschen oder anonymisieren wir die Daten, wenn sie nicht mehr erforderlich sind.

7. Ihre Rechte gemäß der DSGVO Sie haben in Bezug auf Ihre personenbezogenen Daten eine Reihe von Rechten, die Sie jederzeit ausüben können:

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